Konrad Bock von Erfenstein (Erphen-), Werner Bock von Erfenstein, Hermann von Udenheim und Johann (Henne) Monsheimer von Eisenberg (Ysenborg) versprechen Johann Grafen zu Sp. dem Alten, Johann Grafen zu Sp. dem Jungen, der Konrad Bock gefangen hatte, und dessen Sohn Johann, daß ihnen vom Schloß Erfenscein mit Zubehör kein Schaden geschehen soll; geschieht das dennoch, ist der Schaden binnen eines Monats wiedergutzumachen durch Rückgabe oder Ersatz des Geraubten. Niemand soll als Gemeiner zu Erfenstein in Erbschaft oder Pfandschaft aufgenommen werden, der nicht diese Zusage verbrieft und besiegelt hat. Dies gilt auf Lebzeiten der drei Grafen. Die 4 Aussteller siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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