Urteil des Rats zu Dinkelsbühl als erwähltem Schiedsrichter in einer Streitsache einerseits zwischen Propst Albrecht von Ellwangen namens seiner Hintersassen Claus Teubler aus Ellenberg und Utz Finchtner aus Schönbronn und andererseits zwischen Propst Johan von Mönchsroth (Münchrodt) namens eines armen Manns Hans Hagenbucher zu Schönbronn wegen des Eigentums eines Buschholzes, welches Utz Finchtner zugesprochen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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