Dem Notar Georg Weber von Erfurt (Erffurdt), Stadtschreiber zu Aschaffenburg, und vor Zeugen legt unter Beistand des Kammergerichtsadvokaten Lic. Johan Helffman der "edell und ernvest" Hans Ganss von Otzberg zu Habitzheim (Otzpergk zu Hatzheym) als Universalerbe und Testamentsvollstrecker das Originaltestament seines verstorbenen Vetters Philips Ganss von Otzberg zu Neuses (Otspergk zu Neusess) vor, läßt durch den Notar Conrad Morhardt, Stadtschreiber zu Umstadt, dessen Handschrift und das Siegel des Testators als echt anerkennen und über ein von ihm geschriebenes und vorhanden gewesenes Schuldenverzeichnis des Erblassers Aussage machen, legt endlich eine kollationierte Kopie des Testaments vor und erwirkt vom Notar ein Vidimus. Dieser stellt es aus, obgleich er eigentlich in Sachen des Melchior von Graenrodt, Vizedom zu Aschaffenburg, der Anna Gansin, Äbtissin zu Höchst, und Ulrichs von Hedersdorf und dessen Mitvormündern über Philips Geylings Kinder zu amtieren erschienen ist (folgt Transsumpt des Testaments von 1564 Dezember 1. F.S.). Der Notar ist vom Vizedom beauftragt, den Kirchen Bessenbach und Sailauf ihre Legate in einer Gesamthöhe von 240 fl. auszuzahlen. Die Äbtissin zu Höchst gibt zu Protokoll, daß sie zwar auf dem Tag zu Dieburg das Testament angefochten hat, nunmehr aber auf den von den Grafen zu Königstein und zu Erbach als Herren zu Breuberg für sie und Hans Gans auf dem 28. des Monats angesetzten Rechtstag wartet. Die Vormünder Philip Geylings zum Hawenstein nachgelassener Kinder sowie Margaretha Geylingen geb. von Hedersdorf nehmen das der Mutter und Großmutter Anna von Geylingen geb. von Hedersdorf ausgesetzte Legat des Erblassers an, jedoch unter Vorbehalt ihrer Anrechte auf halbe Fahrhabe und Errungenschaft von deren verstorbener Schwester, der Gattin des Philips Ganss. Lorenz Schwalbach hat dem Notar keine Vollmacht erteilt, aber bezüglich der Legate seiner Töchter sein persönliches Einverständnis erklärt und auf den Gatten der Älteren, Georg Appel von Löwenstein verwiesen und seine Base, die Äbtissin, seines Rechtsbeistandes versichert. Hans Gans nimmt das Erbe an, verpflichtet sich aber erst zur Testamentsvollstreckung, wenn das fehlende an Hauptbriefen, Schuldregistern, Barschaft, Silbergeschirr etc., zur Stelle ist. Unter Protest gegen den Einwurf der Äbtissin fordert er diese zur Rechenschaft, die Legierten versichert er ihres Rechts, gibt ihnen aber noch keinen bindenden Entscheid und lädt sie bei Verlust ihrer Ansprüche auf den Tag zu Breuberg. Georg von Fechenbach nimmt die Legate für seine Hausfrau und Schwiegermutter an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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