Eberhart Graf zu Königstein und Diez, Herr zu Eppstein und Münzenberg, verpfändet seiner Gemahlin Katherin geb. von Weinsberg ein Drittel an Dorf und Gericht Heidernheim samt Vogtei, hoher, mittlerer und niederer Gerichtsbarkeit, Fronen und Gefällen, dazu 14 Achtel Weizengülte, 6 fl. Zins und die jährlichen Gerichts- oder Vogthühner für die ihm vorgestreckte Kaufsumme dieser Güter in der Höhe von 300 fl. Frankfurter Währung. Die Güter hat er laut Kaufbrief d.d. Königstein, 1534 Februar 23, von den Brüdern Wilhelm, Philips und Asmuss Wolff von Bomersheim gekauft. Die Zinsen hatten vorher deren Eltern, auch die von Waldenstein, danach die Pfleger des Spitals zu Frankfurt jährlich an Johannis Enthauptung (29. August) und St. Remigien (1. Oktober) in dem Dorf Heidernheim eingenommen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...