Declaration von dem hohen Churfürst. Collegio, daß die Nachsicht des Aufenthalts auswärtiger Bottschaffter, Gesandten, Abgeordneten, und anderer Personen, währender Capitulation, und anderer zu der Röm. Königs Wahl gehörender Deliberationen in Franckfurth, biß auf den Tag vor der Wahl, in künfftigen Zeiten zu keiner Consequenz gezogen, und diese Declaration auch den vornehmsten Reichs Städten insinuiert werden solle. Unter Chur Maynzischen Innsigel

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Staatsarchiv Augsburg