Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sein Amtmann zu Ortenberg, Bernhard von Bach, Ritter, und der bischöflich-straßburgische Vogt in der Pflege Ortenberg, Enolf Röder (Enolff Roder), mit Andreas (Endris) Botzheim und seiner Ehefrau Katharina, gesessen zu Oberachern, einen Vertrag (ubertrag) geschlossen haben. Solange Andreas und seine Ehefrau Katharina im Gericht zu Achern sitzen, soll Andreas beiden Herren, Pfalzgraf und Bischof, zum Gericht Achern jährlich insgesamt 2 ½ Pfund Straßburger Pfennige ausrichten und 30 Schilling Pfennige Herbstbede sowie 1 Pfund Pfennige im Februar (hornung) geben. Darüber hinaus soll er nicht weiter beschwert werden, von den üblichen Diensten der Untertanen im Gericht, insbesondere den Fron- und Reisdiensten, befreit und von Geboten und Verboten unbeladen sein, wobei davon solche unberührt bleiben, die den gemeinen Nutzen betreffen, namentlich Schwören, Spielen und ähnliches. Andreas soll wie andere Hintersassen verpflichtet sein, Weg und Steg in Ordnung zu halten, die Allmende (wasser walt wonne und weid) mag er wie andere Hintersassen nutzen. Pfalzgraf und Bischof wollen ihn dabei handhaben und schirmen. Zieht Andreas aus dem Amt Achern weg, sollen die Gültzahlung der 2 ½ Pfund Heller und der Vertrag hinfällig sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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