Adam Gebuyr und Mettildis, Eheleute, überweisen dem Kloster zu Bedbur eine Erbrente von 1/2 Simmer Roggen Ehöver Maß für ihre Lebenszeit, dagegen von einem ganzen Simmer nach ihrem Tode, und verpfänden dafür 7 Viertel allodialen Ackers, gelegen hinter der Kirche von Obermorke neben Äckern des dortigen Plebans und an dem zwischen Niedermorke, Ehoven (Kopiar: Eckoven) und Obermorke, den sie an den Schäfer Gerlach Vos zu Ehove verpachtet haben; jedoch unter Vorbehalt einer Abgabe von 11 Denaren an den Ritter Hermann Royver von Harf (Harve), der sein Siegel anhängt. D. in festo b. Remigii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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