Graf Hug von Werdenberg, Herr zu Heiligenberg, tauscht seine Eigenleute Hans Bock zu Esenhausen (Aesenhusen) und Hans Müller zu Ringgenweiler, den man nennt den Zwingger, mit Kloster Weingarten gegen dessen Eigenleute Heinz und Hans Örler zu Wittenhofen, Gebrüder. Auch namens seiner Erben verzichtet der Aussteller auf das Eigentum sowie alle Rechte, Forderungen und Gewalt, die er an, gegen oder über die genannten Bock und Müller bis jetzt gehabt hat. Für den Fall, dass jemand auf dieselben Ansprüche erheben sollte, noch bevor diese nach Eigenleute- und Landesrecht in Besitz und Verfügungsgewalt des Klosters übergegangen sind, verspricht der Aussteller seinen Vertragspartnern Gewährleistung, gerichtliche Vertretung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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