Albrecht von Rechberg von Hohenrechberg, Propst und Herr zu Ellwangen, Dekan und Stiftskapitel verpflichten sich gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der ihnen die Freiheit von Frondiensten, Spanndiensten und Atzung zu Wiesenbach versichert hat, dass sie wöchentlich nicht weniger als zwei Messen zu Wiesenbach lesen lassen und dafür jährlich 16 Pfund Heller Heidelberger Währung zur Kirche nach Wiesenbach überantworten werden. Die Aussteller wollen belassen, was zur Propstei und zum Klösterlein Wiesenbach gehört, ausgenommen den Hof zu Nußloch mit Weingärten sowie die Höfe zu Meckesheim und Reilsheim (Richelßheim) mit Zubehör, die sie mit Willen des Pfalzgrafen zum Verkauf stellen wollen. Die Aussteller verpflichten sich zuletzt, dem Pfalzgrafen jährlich zu genannten Terminen 40 Pfund Heller zu reichen, wofür sie ihm ihre Zehnten zu Spechbach und zu Dilsberg und alles Zubehör zum Klösterlein Wiesenbach zum Unterpfand setzen. Es folgen weitere Bestimmungen bei Zahlungsverzug der zwei Gülten.