Albrecht von Rechberg von Hohenrechberg, Propst und Herr zu Ellwangen, Dekan und Stiftskapitel verpflichten sich gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der ihnen die Freiheit von Frondiensten, Spanndiensten und Atzung zu Wiesenbach versichert hat, dass sie wöchentlich nicht weniger als zwei Messen zu Wiesenbach lesen lassen und dafür jährlich 16 Pfund Heller Heidelberger Währung zur Kirche nach Wiesenbach überantworten werden. Die Aussteller wollen belassen, was zur Propstei und zum Klösterlein Wiesenbach gehört, ausgenommen den Hof zu Nußloch mit Weingärten sowie die Höfe zu Meckesheim und Reilsheim (Richelßheim) mit Zubehör, die sie mit Willen des Pfalzgrafen zum Verkauf stellen wollen. Die Aussteller verpflichten sich zuletzt, dem Pfalzgrafen jährlich zu genannten Terminen 40 Pfund Heller zu reichen, wofür sie ihm ihre Zehnten zu Spechbach und zu Dilsberg und alles Zubehör zum Klösterlein Wiesenbach zum Unterpfand setzen. Es folgen weitere Bestimmungen bei Zahlungsverzug der zwei Gülten.
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Albrecht von Rechberg von Hohenrechberg, Propst und Herr zu Ellwangen, Dekan und Stiftskapitel verpflichten sich gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der ihnen die Freiheit von Frondiensten, Spanndiensten und Atzung zu Wiesenbach versichert hat, dass sie wöchentlich nicht weniger als zwei Messen zu Wiesenbach lesen lassen und dafür jährlich 16 Pfund Heller Heidelberger Währung zur Kirche nach Wiesenbach überantworten werden. Die Aussteller wollen belassen, was zur Propstei und zum Klösterlein Wiesenbach gehört, ausgenommen den Hof zu Nußloch mit Weingärten sowie die Höfe zu Meckesheim und Reilsheim (Richelßheim) mit Zubehör, die sie mit Willen des Pfalzgrafen zum Verkauf stellen wollen. Die Aussteller verpflichten sich zuletzt, dem Pfalzgrafen jährlich zu genannten Terminen 40 Pfund Heller zu reichen, wofür sie ihm ihre Zehnten zu Spechbach und zu Dilsberg und alles Zubehör zum Klösterlein Wiesenbach zum Unterpfand setzen. Es folgen weitere Bestimmungen bei Zahlungsverzug der zwei Gülten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 812, 88
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Perpetuum (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1465 Oktober 28 (uff sannt Symon und Jude der heiligen zwolffbotten tag)
fol. 83r-83v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Propst zu Ellwangen; Kapitel zu Ellwangen
Siegler: Propst zu Ellwangen; Kapitel zu Ellwangen
Kopfregest: "Gegen briff probsts und capittels zu Elwangen der fryhung halber des frondinsts der probsty zu Wesenbach darfur sie jerlich mynem gnedigen herrn pfalczgraven geben xl libras heller off pfingsten."
Dilsberg : Neckargemünd HD
Ellwangen (Jagst) AA; Fürstpropstei, ab 1460
Heidelberg HD
Meckesheim HD
Nußloch HD
Reilsheim : Bammental HD
Spechbach HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
2025-04-04T08:09:33+0200
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