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Kaiser Karl V. erteilt dem Hof- und Lehengericht des Markgrafen Casimir von Brandenburg, seinen Brüdern und Erben, denselben Gerichtszwang mit Anleit, Acht und Aberacht, wie ihn das Kaiserliche Landgericht des Burggraftums Nürnberg bereits besitzt und ausübt. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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