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Steffin von Steminen, Amtmann zu Isenburg des Junkers Wilhelm Grafen zu Wied und zu Moers Herr zu Homburg bekennt, dass er mit Junker Johann Grafen zu Sayn und Herrn zu Homburg einen Erbkauf und Wechsel dahin abgeschlossen, daß Gerlach Konygeß, Henych Genß Sohn zu Nauroth, der bisher seines Herrn eigen Gotteslehen gewesen, dem Grafen Johan zu Sayn gehören und Jolle Brante Sohn von Merkelbach, der bisher des genannten Grafen eigen Gotteslehen gewesen, nunmehr seinem Herrn, dem Grafen zu Wied gehören soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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