Barnim I., Herzog von Pommern (de Stetin), überträgt der Kirche zu Reinfeld das freie Eigentum über vier Hufen im Dorfe Zwiedorf (Meckl.-Schwerin, Amt Malchin) (Thwethorpe), die der Ritter Arnold, genannt von Schönfeld, ihm aufgetragen hat, nachdem er an die genannte Kirche zwei derselben verkauft und zwei gegen den lebenslänglichen Nießbrauch von allen vier Hufen überlassen hat. Zeugen: Johannes und Friedrich, Brüder, genannt Voß, Johannes Kron (Crus) u.a.m. Geschehen 1266.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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