Anspruch auf 1800 Rtlr. (Joachimstaler) plus Zinsen, die Wilhelm von Blittersdorff, der Vater des Appellaten, als Verwalter der Feste Jülich am 22. Nov. 1562 dem Wilhelm von Harff zu Nierhoven und dessen Frau Anna von Vlatten geliehen haben soll, wofür eine bei Holzweiler gelegene Windmühle verpfändet wurde. Nach dem kinderlosen Tode Wilhelms behielt Anna noch etwa 60 Jahre die Leibzucht an seinen Gütern und heiratete noch einen Johann Quadt zu Buschfeld und später einen Schall von Bell. Wilhelm von Blittersdorff klagte gegen die Erben des Wilhelm von Harff. Diese halten entgegen, es gebe weder eine Obligation noch eine Schuldverschreibung. Überdies habe 1579 das Hauptgericht Jülich entschieden, daß Johann Quadt die Schulden seiner Frau Anna von Vlatten bezahlen müsse, 1618 sei in einem Vergleich zwischen Anna von Vlatten und ihnen von den 1800 Rtlr. nicht die Rede gewesen und nach der jül.-berg. Landordnung müsse beim Tode eines Ehepartners der Leibzüchter alle Personalschulden bezahlen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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