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Die Kirchengeschworenen (wür deß haympürgtum kürchin geschwohrenen) und die ganze Gemeinde zu Niederachern bekennen, dass die durch Bischof Wilhelm von Straßburg vollzogene Verlegung der Pfarrrechte von St. Johannes zu Oberachern in die Marienkapelle zu Niederachern dem Kloster Schuttern an seinen jährlichen Einkünften, es sei am großen oder kleinen Zehnten, Rauchhennen und weiteren Einkünften, keinen Schaden bringen soll. Das Landgericht Achern siegelt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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