Porseler oder Spieser Erbpacht-Lehen im Kirchspiel Dremmen. Nach dem kinderlosen Tod des Lehenträgers Felix von Rolshausen 1709 ward die Belehnung zwischen dessen Agnaten von Rolshausen und von Merode streitig; ebenso entstanden deshalb nach dem Tod der verwitweten Gräfin von Coswaren Lootz geb. von Merode, zwischen von Rolshausen von Trips und von Dersch Prozess, welcher im Jahr 1778 zufolge Urteil dahin entschieden worden, dass die Erben von Dersch in den Lehenbesitz folgten und jene mit ihren desfallsigen Erbansprüchen ab und ad separatum verwiesen worden. 1788 war der kurmainzische Kämmerer Freiherr von Hausen belehnt (conf. Lehenprotokoll von 1788). Vol. I. Verhandlungen über das Vorgedachte von 1603-1780.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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