Verschreibung des Landdrosten und der Regierung des Herzogtums Westfalen im Namen der Landstände dieses Herzogtums für den Königlich-Preußischen Amtsrat Borries wegen siner Bemühungen, am Königlich-Großbrittanischen Hofe eine Entschädigung für die vom Herzogtums Westfalen geleisteten Kriegs-Contributionen auszuwirken, sich von der hoffenden Entschädigung, für seine Schuldforderung an gedachtes Herzogtum, zuerst bezahlt zu machen.