Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Bechtold Seiler, ebersteinischer Schultheiß zu Gernsbach (Gerspach), in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn mitsamt seinen Gütern bis auf Widerruf zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Bechtold der Rechtsgang vor ihm, seinen Räten und seinem Hofgericht oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Davon ausgenommen sind Sachen gegen die Herrschaft Eberstein. Dafür soll Bechtold dem Pfalzgrafen als Schirmverwandter treu und hold sein. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, Diener und Untertanen und "verwanten" um Beachtung und Umsetzung an. Der Schirm soll für 10 Jahre währen, wobei Bechtold jährlich zu Johannistag [24.06.] 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg zu geben hat.