Klage auf Rückzahlung von 3000 Rtlr. und inzwischen aufgelaufener Zinsen, die der Kläger der Stadt Essen 1623, als Kriegsbesatzung in der Stadt lag, zu 5%, zahlbar am 17. Sept. (Lamberti) und am 1. Nov., geliehen hatte. Essen hatte zunächst gezahlt, 1628 zahlte der Kölner Bürger Caspar Rotterdam die für 1627 fälligen 150 Rtlr. an Francot.
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AA 0627, 1712 - F 118/347
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1630-1633 (1623-1635)
Enthaeltvermerke: Kläger: Constantin Francot, Sekretär der Stadt Köln, Pfennigmeister des niederländisch - westfälischen Kreises, und seine Frau Elisabeth Heisterman Beklagter: Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde der Stadt Essen Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Leonhard Gerhardi 1630 - Lic. Johann Schaumbergh 1630 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Georg Krapf [1622] 1630 Prozeßart: Mandati de solvendo sine clausula Instanzen: RKG 1630-1633 (1623-1635) Beweismittel: Erbrentbriefe der Stadt Essen über 100 bzw. 50 Rtlr. jährlich 1623 (Q 4). Beschreibung: 1 cm, 30 Bl., gebunden; Q 1-7, 3 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:38 MESZ