Äbtissin Anna von Tecklenburg (-burch) und das Kapitel von Gerresheim verpachten dem Johan Quade van Raede, Aelff Quadens Sohn, auf Lebenszeit nach dem Tode seiner Mutter das dem Kapitel gehörige Esschergut bei Gerresheim gegen einen jährlichen Zins von 7 oberländischen Gulden und unter der Verpflichtung, jährlich 18 Sumber Korn an die Kirchspielskirche zu Gerresheim zu zahlen. Außerdem verpachten sie ihm den Poesencien-Bant bei dem Esschergut für jährlich 30 Weißpfennige. Zugeich wird er verpflichtet, jährlich 1 Weißpfennig von dem Bogen [= Ackerbezeichnung] auf dem Lyckhofe ("baegen op dem Lijckhoeve") zu zahlen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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