Die Äbtissin von Thorn erwirkt ein RKG-Mandat gegen Übergriffe des Bischofs von Lüttich auf ihre Rechte als Landesherrin über das Dorf Neeroeteren. Der Bischof von Lüttich übe als Graf von Loon dort lediglich die Vogtei aus. Anlass für die Klage ist ein gegen Jakob Arnold Classens, den Meier (majerius) der Äbtissin von Thorn in Neeroeteren, vor den Lütticher Schöffen angestrengter Strafprozess. Die Äbtissin erhebt insbesondere Anspruch auf eine gemeinsame Ausübung der Strafgerichtsbarkeit durch ihren Meier und den bischöflichen villicus, auf ein alternierendes Recht zur Ernennung der Schöffen und des Gerichtsschreibers sowie auf den Vorsitz über die Schöffen von Neeroeteren in zivilrechtlichen Angelegenheiten allein durch den Meier der Äbtissin. Strittig ist ferner der vom Gericht von Neeroeteren zu beschreitende Appellationsweg. Der Bischof von Lüttich erhebt Einspruch gegen die Beweiskraft verschiedener am RKG vorgelegter Dokumente. Im Gegensatz zur Klägerin, die sich u.a. auf einen zwischen Äbtissin und Bischof geschlossenen Vertrag von 1573 bezieht, erhebt der Bischof u.a. aufgrund von Bestimmungen eines Vertrages aus dem Jahr 1663 Anspruch auf die Jurisdiktion in der Herrschaft Neeroeteren.
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Die Äbtissin von Thorn erwirkt ein RKG-Mandat gegen Übergriffe des Bischofs von Lüttich auf ihre Rechte als Landesherrin über das Dorf Neeroeteren. Der Bischof von Lüttich übe als Graf von Loon dort lediglich die Vogtei aus. Anlass für die Klage ist ein gegen Jakob Arnold Classens, den Meier (majerius) der Äbtissin von Thorn in Neeroeteren, vor den Lütticher Schöffen angestrengter Strafprozess. Die Äbtissin erhebt insbesondere Anspruch auf eine gemeinsame Ausübung der Strafgerichtsbarkeit durch ihren Meier und den bischöflichen villicus, auf ein alternierendes Recht zur Ernennung der Schöffen und des Gerichtsschreibers sowie auf den Vorsitz über die Schöffen von Neeroeteren in zivilrechtlichen Angelegenheiten allein durch den Meier der Äbtissin. Strittig ist ferner der vom Gericht von Neeroeteren zu beschreitende Appellationsweg. Der Bischof von Lüttich erhebt Einspruch gegen die Beweiskraft verschiedener am RKG vorgelegter Dokumente. Im Gegensatz zur Klägerin, die sich u.a. auf einen zwischen Äbtissin und Bischof geschlossenen Vertrag von 1573 bezieht, erhebt der Bischof u.a. aufgrund von Bestimmungen eines Vertrages aus dem Jahr 1663 Anspruch auf die Jurisdiktion in der Herrschaft Neeroeteren.
AA 0648, 237 - T 1682
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 18. Buchstabe T
1729-1733 (1470-1733)
Enthaeltvermerke: Kläger: Äbtisin von Thorn Beklagter: Georg Ludwig von Berghes, Bischof von Lüttich Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Adolf Brandt [1728] 1729 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Franz Peter Jung 1730 - Subst.: Lic. Johann Leonhard Krifft Prozeßart: Mandati de non facti sed ordinaria iuris via procedendo neque turbando in possessione superioritatis territorialis pagi de Neerotereto nec sibi arrogando iura eidem annexa adeoque est cassando et annullando processum nulliter et incompetenter institutum inhibitorio et de non amplius molestando s.c. annexa citatione solita Instanzen: RKG 1729-1733 (1470-1733) Beweismittel: Bericht des Meiers der Äbtissin von Thorn in Neeroeteren, Jakob Arnold Classens, über die Beeinträchtigung seiner Tätigkeit durch den bischöflichen villicus, 1728 (Q 4). Extractus ex libro seu registro statutorum et observationum pagi de Neeroeteren, 1586 (Q 10). Auszüge aus Rechnungsbüchern des Landes Lüttich und der Grafschaft Loon betreffend Neeroeteren, 1470-1634 (Q 17f., Q 42-44). Bittschrift von Bürgermeister und Gemeinde von Neeroeteren an den Bischof von Lüttich, 1726 (Q 19). Vertrag zwischen dem Bischof von Lüttich und der Äbtissin von Thorn betreffend Neeroeteren, 1663 (Q 20). Beweismittel betreffend die Auseinandersetzung um Neeroeteren zu Zeiten der Äbtissin Margaretha von Brederode (1531-1577), 1539-1573 (Q 25, Bl. 142ff.). Responsio ad articulos criminales in Sachen Fiskalprokurator von Lüttich ./. Arnold Classens, 1728 (Q 28). Appellationsprivileg Ks. Karls V. für Lüttich, 1530 (Q 29). Urkunde der Äbtissin Eva von Isenburg für die Schützen von Neeroeteren, 1498 (Q 34). Extractus ex libro reformationis iudicorum patriae Leodiensis, 1572 (Q 38). Redditio der Bannmühle von Neeroeteren an den Bischofvon Lüttich, 1618 (Q 45). Auszug aus einem Zinsregister des Stiftes Thorn und aus dem registrum statutorum des Dorfes Neeroeteren betreffend die Bannmühle von Neeroeteren, 1693, o.D. (Q 50f.). Beschreibung: 7 cm, lose, 351 Bl. Q 1-51, 5 Beilagen, Q 23* fehlt; die Originalurkunde Q 2 wurde der Akte entnommen.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:49 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 18. Buchstabe T (Gliederung)