Die Äbtissin von Thorn erwirkt ein RKG-Mandat gegen Übergriffe des Bischofs von Lüttich auf ihre Rechte als Landesherrin über das Dorf Neeroeteren. Der Bischof von Lüttich übe als Graf von Loon dort lediglich die Vogtei aus. Anlass für die Klage ist ein gegen Jakob Arnold Classens, den Meier (majerius) der Äbtissin von Thorn in Neeroeteren, vor den Lütticher Schöffen angestrengter Strafprozess. Die Äbtissin erhebt insbesondere Anspruch auf eine gemeinsame Ausübung der Strafgerichtsbarkeit durch ihren Meier und den bischöflichen villicus, auf ein alternierendes Recht zur Ernennung der Schöffen und des Gerichtsschreibers sowie auf den Vorsitz über die Schöffen von Neeroeteren in zivilrechtlichen Angelegenheiten allein durch den Meier der Äbtissin. Strittig ist ferner der vom Gericht von Neeroeteren zu beschreitende Appellationsweg. Der Bischof von Lüttich erhebt Einspruch gegen die Beweiskraft verschiedener am RKG vorgelegter Dokumente. Im Gegensatz zur Klägerin, die sich u.a. auf einen zwischen Äbtissin und Bischof geschlossenen Vertrag von 1573 bezieht, erhebt der Bischof u.a. aufgrund von Bestimmungen eines Vertrages aus dem Jahr 1663 Anspruch auf die Jurisdiktion in der Herrschaft Neeroeteren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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