Auberlin Koen von Roßwälden ("Welden Roßrayn") reversiert dem Kloster Kirchheim über den Seelgerätshof zu Roßwälden, genannt des Rassen Hof, der ihm als Erblehen verliehen wurde. Er verpflichtet sich, davon jährlich 30 ß h Wiesenzins Kirchheimer Währung, 5 1/2 Scheffel Dinkel, 5 1/2 Scheffel Hafer, 6 Herbsthühner, 6 Käse, 1 Fastnachtshenne und 50 Eier zu reichen. In Veränderungsfällen erhält das Kloster je 3 lb h Weglösin und Handlohn. Bei jedem Verkauf des Hofs bekommt das Kloster den dritten Teil des Erlöses.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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