Werden.-Ludwig Roulemar Reichsgraf von Bylandt zu Halt, Gerichtsherr zu Düffelward, Keeken und Bimmen, königl. preußischer Geheimer kleve-märkischer Regierungsrat, reversiert über den folgenden inserierten Lehnbrief des Abts Theodor vom gleichen Tag: Werden.-Abt Theodor belehnt den Reichsgrafen zu Mannlehenrecht mit dem Lehnstück gen. der Trist vor der Stadt Kranenburg an der Hitzigen Stege, 6 holländische Morgen und 150 Ruten groß. Dieses Stück gehörte zu dem Lehen Megen- oder Noyengut in der Frasselt bzw. vor Kranenburg, das die Freiherren von Wachtendonk zu Germenseel zu Lehen hatten und das heimgefallen ist. Der Belehnte hat Schuldforderungen von 600 Dukatonen Kapital samt rückständigen Zinsen aus 20 Jahren gegen die Wachtendonk- Güter. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Peter Hagenberg, seinen Richter der Herrlichkeit Halt zu Düffelward, Keeken und Bimmen, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen und Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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