Aktivschuld Herrn Conrad Friedrichs von Thüngen, gewesenen Dompropsts zu Würzburg, und nach dessen Absterben Herrn Georgs von Bechtolsheim, Oberschultheißen zu Würzburg, als Erben contra Hans Kegler, dompröpstischen, nachgehends schwarzenbergischen Untertanen zu Iffigheim, betreffend 22 fl. hinterstellige Getreidegült, welche dem Kegler der genannte Dompropst von Thüngen im Jahr 1628 samt Zinsen hatte anstehen lassen und durch den von Bechtolsheim von 1653 bis 1659 angemahnt wurde

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Staatsarchiv Nürnberg