Der Offizial der Kölner Kurie: Vor ihm ist persönlich im Gericht ers-chienen Herr Amelung von Ternszhe, Priester, präbendierter Kanoniker des Stiftes Essen und Rektor der Pfarrkirche von Holzweiler (Holtzwilre), und hat aus freien Stücken bekannt, dass die Kirche von Holzw-eiler den Herren Dekan und Kanonikern des Stiftes Essen und ihren Präbenden seit langem inkorporiert ist, dass aber dem Rektor ein angemessener Teil der Erträge reserviert sei, von dem er die Gastung, die Abgaben an den Bischof und die übrigen Aufwend-ungen der Kirche bestreiten könne. Die übrigen Einkünfte und Erträge der Kirche habe er von den Herren auf Lebenszeit gepachtet. Die Pacht betrage 40 Malter Neusser Maß Weizen, welche er zu Remigius [Oktober 1] oder in der Oktav von Martini nach Neuss (Nussiensem) auf einen von den Herren ihm bezeichneten Speicher zu liefern habe, ohne dass ihn Unwetter, Dürre, Hagel, Feuer, Raub, Gefangenschaft oder das Verbot mächtiger Herren daran hindern dürften. Er verpflichtet sich unter Eid zur Einhaltung dieser Bed-ingungen und setzt den Herren alle Einkünfte, Rechte und Erträge seiner Präbende seines Rektorats und aller seiner beweglichen und unbeweglichen Güter zum Unterpfand. Wenn er im Fall seines Todes noch Pacht schuldig ist, sind die Herren seine ersten Gläubiger. Wenn er bis zur Oktav von Martini nicht gezahlt hat, wird er nach einer siebentägigen Mahnfrist susp-endiert und exkommuniziert. Herr Amelung schwört überdies, dass er sein Kanonikat, seine Präbende, sein Rektorat und die Erträge seiner Kirche nicht verpfänden wird. Er wird den Herren ihre Rechte weder gerichtlich bestreiten noch sich auf irgendw-elche Privilegien einschließlich päpstl-icher Urkunden berufen. - Zeugen: die Herren Konrad von Westerhem, Kanoniker des Siftes Essen, Johann vom Graben aus Essen (de Fossa de Essendia), Winand, Pastor in Rellinghausen (Rellinchusen), Johann von Barmen, Pastor in Kirdorf (-dorp), Henrich Castrop (Castorp), Henrich von Cys, Wilhelm von Ensen (Ense) und Hermann von Recklingh-ausen (Rekelinchusen), Notare der Kölner Kurie. - Es siegelt der Aussteller mit dem großen Offizialatssiegel. A.d. 1355 sabbato post Lucie virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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