Der Offizial der Kölner Kurie: Vor ihm ist persönlich im Gericht
ers-chienen Herr Amelung von Ternszhe, Priester, präbendierter Kanoniker des
Stiftes Essen und Rektor der Pfarrkirche von Holzweiler (Holtzwilre), und
hat aus freien Stücken bekannt, dass die Kirche von Holzw-eiler den Herren
Dekan und Kanonikern des Stiftes Essen und ihren Präbenden seit langem
inkorporiert ist, dass aber dem Rektor ein angemessener Teil der Erträge
reserviert sei, von dem er die Gastung, die Abgaben an den Bischof und die
übrigen Aufwend-ungen der Kirche bestreiten könne. Die übrigen Einkünfte und
Erträge der Kirche habe er von den Herren auf Lebenszeit gepachtet. Die
Pacht betrage 40 Malter Neusser Maß Weizen, welche er zu Remigius [Oktober
1] oder in der Oktav von Martini nach Neuss (Nussiensem) auf einen von den
Herren ihm bezeichneten Speicher zu liefern habe, ohne dass ihn Unwetter,
Dürre, Hagel, Feuer, Raub, Gefangenschaft oder das Verbot mächtiger Herren
daran hindern dürften. Er verpflichtet sich unter Eid zur Einhaltung dieser
Bed-ingungen und setzt den Herren alle Einkünfte, Rechte und Erträge seiner
Präbende seines Rektorats und aller seiner beweglichen und unbeweglichen
Güter zum Unterpfand. Wenn er im Fall seines Todes noch Pacht schuldig ist,
sind die Herren seine ersten Gläubiger. Wenn er bis zur Oktav von Martini
nicht gezahlt hat, wird er nach einer siebentägigen Mahnfrist susp-endiert
und exkommuniziert. Herr Amelung schwört überdies, dass er sein Kanonikat,
seine Präbende, sein Rektorat und die Erträge seiner Kirche nicht verpfänden
wird. Er wird den Herren ihre Rechte weder gerichtlich bestreiten noch sich
auf irgendw-elche Privilegien einschließlich päpstl-icher Urkunden berufen.
- Zeugen: die Herren Konrad von Westerhem, Kanoniker des Siftes Essen,
Johann vom Graben aus Essen (de Fossa de Essendia), Winand, Pastor in
Rellinghausen (Rellinchusen), Johann von Barmen, Pastor in Kirdorf (-dorp),
Henrich Castrop (Castorp), Henrich von Cys, Wilhelm von Ensen (Ense) und
Hermann von Recklingh-ausen (Rekelinchusen), Notare der Kölner Kurie. - Es
siegelt der Aussteller mit dem großen Offizialatssiegel. A.d. 1355 sabbato
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