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Ghebelo von Simmershausen (Simonshn.), Bürger zu Wolfhagen, bekundet, dass nach seinem Tode seine Ehefrau, Kinder und Erben kein Recht haben solle...
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1339 in crastino Ascensionis domini.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ghebelo von Simmershausen (Simonshn.), Bürger zu Wolfhagen, bekundet, dass nach seinem Tode seine Ehefrau, Kinder und Erben kein Recht haben sollen an einer Hube zu Freckenhausen (Wreckenhusen), die ihm Abt und Konvent v. Hasungen auf Lebenszeit nach dem Tode seines Schwähers Herm. Fustarken nach Landsiedelrecht und gegen eine Lieferung von 2 Maltern partim zugesagt haben und die sie ihm, wenn er richtig zahle und sich nichts gegen sie zu Schulden kommen lasse, nicht sollen entziehen dürfen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Werner v. Gudenburg (-burgh).