UAT 2/ Akademischer Senat (I), Protokolle
Akademischer Senat (I), Protokolle >> Acta Senatus, Bd. V
Enthält: Anwesend: Prorektor Mögling, Herbrand, Gerlach, Halbrütter, Hochmann, Harprecht, Magirus, Hamberger, Planer, Mag. Müller, Möstlin, Zigler; 1.) Vorschlag des Kanzlers [Herbrand] von Mag. Cellius und Mag. Burckhardt als Pfleger für die Kinder des Mag. Erhard Uranius (Anm. 1): Annahme. [UAT 2/5, Bl. 42']; 2.) Supplik des alten Kellers um Verleihung von Geschirr für die Hochzeit seiner Tochter: Gewährung mit der Mahnung um Vorsicht. [UAT 2/5, Bl. 42']; 3.) Ausbleiben einer Antwort auf das Schreiben an den Untervogt wg. des Verhaltens bei Hochzeiten: Erlaubnis des leisen Tanzens nach dem Vorbild der Stadt, aber Mahnung an die zwei Theologen, die heiraten wollen, zur Abschaffung von Tanz- und Spielleuten. [UAT 2/5, Bl. 42']; 4.) Annahme der Pflegschaft für das Waisenkind des Mag. Uranius durch Mag. Cellius und Ableistung des Eides. (Mag. Burckhard) [UAT 2/5, Bl. 43]; 5.) Supplik des Dr. Vitus Isemann (Anm. 2) wg. der Güter seiner Ehefrau: Erkundigung und Ansprache des Untervogts betr. Willfahrung. [UAT 2/5, Bl. 43]; 6.) Begehr des Mag. Nerlinger (Anm. 3) um Arrestierung des Mag. Rambacher (Anm. 4) wg. Beschädigung: Gewährung. [UAT 2/5, Bl. 43]; 9.) Begehr des Mag. Hetler (Anm. 5) um Rückgabe seiner Urkunden betr. Haller und Grieninger (Anm. 6): Bewilligung der ihm zustehenden Akten. [UAT 2/5, Bl. 43]; 7.) Interzession des Pappus in der Erbschaftssache eines Kirchendieners betr. Bezahlung der Schulden des Frischlin bei diesem: Nachfrage bei der Witwe desFrischlin. [UAT 2/5, Bl. 43']; 8.) Supplik des Dr. Harpprecht um Erhöhung und vollständige Auszahlung seiner Besoldung: Bewilligung, aber Anrechnung auf die nächsten Fronfasten. [UAT 2/5, Bl. 43']; Anm. 1: MUT 194,59. Anm. 2: MUT 217,116. Anm. 3: MUT 215, 82. Anm. 4: MUT 201, 73. Anm. 5: MUT 208, 48 (?). Anm. 6: MUT 201, 22.
Akte
Acta Senatus, Bd. V
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Gemeinfrei
17.12.2025, 09:40 MEZ
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