Ludwig Graf zu Nassau-Saarbrücken bewilligt, daß die Kinder und Erben des Konrad Eberhard Stummel das Hofgut zu Waldhausen, der Rübsamenhof, das dieser vor wenigen Jahren gekauft, an Anthonius Moser, Pfarrer zu Weilburg, erblich verkaufen, unter Vorbehalt der Erbpacht an die Kellereien zu Weilburg und Löhnberg.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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