Versuch arnstein'scher Untertanen, den Konventualen Hoehn im Amt Nassau festzunehmen, Verurteilung der Grenzverletzer zu einer Geldstrafe, darauf erfolgte Pfändung der nassauischen Einkünfte der Abtei Arnstein sowie die deshalb von der Abtei beim Reichskammergericht eingereichte Klage