Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Ulrich Seidensticker, Bürger zu Heidelberg, einerseits und den Töchtern der Wirtin zum Schwan, Else und Beatrix, andererseits gehalten haben. Ulrich hat die hinterlassene Fahrhabe der Witwe, seiner Ehefrau, gefordert, die ihm nach Recht der Stadt Heidelberg zustehe. Die Schwestern meinen, dass dies "nit billich" sei, zumal es das Erbe ihrer Mutter sei, das diese mit schwerer Arbeit erwirtschaftet habe, während Ulrich nicht viel "gewonnen oder zubracht" habe. Dazu seien noch viele Schulden zu bezahlen, namentlich 100 Gulden auf dem Haus und 50 Gulden andernorts. Ulrich sei zudem noch die Ausrichtung ihrer Aussteuer schuldig, was er ihrer Mutter zugesagt habe, nämlich jeder Tochter von jeder "gattung" Hausrat ein Stück zu geben. Nach weiteren Reden und Erwiderungen haben Kurfürst Philipps Räte beide Parteien dahin vertragen, dass Ulrich von den Schulden 50 Gulden ausrichten, die Schwestern die anderen 100 übernehmen sollen. Jede erhält ein Stück von jeder Gattung des Hausrats, nicht das beste noch das schlechteste. Der Pfalzgraf will zur Teilung des Hausrats Personen verordnen und behält sich den Entscheid bei weiteren Irrungen vor. Das Gebot auf dem Hausrat soll aufgehoben werden. Ulrich verspricht darüber hinaus, obwohl er meint, dies zu schuldig zu sein, zum Gefallen des Pfalzgrafen und zu Ehren der Teidingsleute, dass er seiner Stieftochter Beatrix, die ihm "kindliche trw gehorsam und dienst" bewiesen und sich gebührlich als Magd gehalten hat, 30 Gulden Ehesteuer zu geben, wenn sie sich ehrbar verheiraten sollte. Damit sollen beide Parteien vertragen sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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