Maria Albertina F. zu Naßau, G. zu Saarbrücken und Saarwerden, Fr. zu Lahr, Wißbaden und Idstein, verwitwete G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, G. zu Criechingen und Püttingen, Fr. der Herrschaften Säldenau, Neudegg und Egglheimb, als Vormund ihres minderjährigen Sohns Hr. Carl G. zu Orttenburg, gibt Maria Elisabetha Springerin, Ehefrau des hiesigen Pfarrers Johann Balthasar Springer, eine Schuldverschreibung für 400 fl rh., die sie von ihrem paraphernalischen Gut zur Abdeckung einer herrschaftlichen Schuld geliehen hat, mit 5 Prozent Verzinsung und vierteljähriger Aufkündigungsfrist sowie Sicherstellung auf der Herrschaft Säldenau.; S: Ausst.; US: Maria Albertine Fürstin zu Naßau verwittibde Gräffin zu Orttenburg. Unten dazu Vermerk: ddo. 1734 Juli 6, dass die 400 fl. nebst Zinsen für 11 Monate mit 13 fl. 45 kr. bezahlt wurden. Johann Carl Niedermayr, J.U. Lt. kurf. bayer. Regimentsadvokat zu Burghausen, gewesener Mandatarius der Fr. Schwerdtnerin.; Johann Carl Nidermayr, J.U.Lt. kurf. bayer. Regimentsadvokat zu Burghausen, gewesener Mandatarius der Fr. Schwerdtnerin.