Schultheiß und Rat der Stadt zu Trochtelfingen (Trohtelfingen) unterrichten den ehrbaren frommen Wernher Maerheld, freien Landrichter zu Rottenburg (Rotemburg), daß sie auf seinen gerichtlichen Befehl Hans von Steinhilben (Stainhülwe) für 80 Pfund Heller minder oder mehr auf des geächteten Diemen von Steinhilben Haus, Hof und all seinen Besitz zu Steinhilben geanleitet haben und daß Hans die "anlaity" 3 Tage und 6 Wochen besessen hat

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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