Propst Otto zu Langheim urteilt mit den dazu gesetzten Schöffen im Pfortengericht zu Langheim in Streitigkeiten zwischen dem Kloster Langheim und Fritz Winkler aus Melkendorf wegen dem Kloster lehenbaren Grundstücken ebendort. Friedrich Wöchner [Mönch; später Propst zu Schlüsselau und Küster zu Langheim] vertrat das Kloster Langheim und hatte geklagt, dass Fritz Winkler vier Äcker in Melkendorf, die zum Klosterhof gehören und die er aus ebendiesem besessen hatte, unrechtmäßig zu seinem direkt benachbarten (und ebenfalls dem Kloster lehenbaren) Besitz geschlagen habe. Fritz Winkler hatte daraufhin behauptet, er hätte die Äcker dem Kloster abgewechselt. Nachdem der Winkler aber keinerlei Beweise dafür vorgebracht hatte, wird entschieden, dass die Äcker weiter zum Klosterhof gehören sollen. Grundstücke werden grob verortet; Namen der Schöffen werden aufgeführt. - Siegler: Langheim, Pfortengericht

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Staatsarchiv Bamberg
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