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Johann (Hans) von Ebersberg, Werner von Thüngen und Bartholomäus
von Hutten, der den verstorbenen Stam von Görtz nach einer Wahl in
Hammelburg ers...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
1481 Januar 4
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 mit Pergamentdeckel)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen am Donrstag nach des neuwen iarstag nach Cristi unnsers lieben Hern geburt tausint virhundert und darnach im eins und achtzcygisten iarenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann (Hans) von Ebersberg, Werner von Thüngen und Bartholomäus von Hutten, der den verstorbenen Stam von Görtz nach einer Wahl in Hammelburg ersetzt hat, bekunden als Schiedsrichter (beteydingsleut), dass sie den Streit zwischen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Wieprecht (Weyppricht) von Thüngen wegen der Frondienste, die Wieprecht auf zwei vom Kloster Blankenau lehnrührigen Gütern in Windheim (Winden) [Gem. Hafenlohr, Lkr. Main-Spessart] gehören, entschieden haben: Die Besitzer und Inhaber der genannten Güter sollen Wieprecht mit ihrem Geschirr, wie sie es zur Bestellung ihrer Äcker nutzen, einen Tag dienen. Dazu sollen sie zwei Tage beim Schneiden und zwei Tage beim Heu machen helfen sowie einen Tag ihre Wagen und Pferde für Mist oder zum Burgbau in Windheim verwenden, wie es Wieprecht am besten nützt. Sollten die Gutsbesitzer weder Pferde noch Geschirr besitzen, sollen diese Dienste durch andere Dienste ersetzt werden. Die Frauen der Gutsbesitzer sollen Wieprechts Frauen oder, falls er keine hat, den Frauen seiner Hintersassen in der Burg dienen. Auch die Erben Wieprechts können diese Dienste von den Gutsbesitzern einfordern. Die Güter in Windheim selbst sollen hiervon unberührt bleiben. Wieprecht soll außerdem die Gutsbesitzer über die genannten Dienstleistungen hinaus nicht weiter belasten. Der Dienst, der bisher dem Abt von Fulda in der Burg Saaleck geleistet wurde, soll durch den jeweiligen Amtmann eingefordert werden können. Die Kloster Fulda und Kloster Blankenau bleiben von diesem Entscheid unberührt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Rei...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Ebersberg, Werner von Thüngen, Bartholomäus von Hutten
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 379-381
Beiliegend ein undatiertes Schreiben der Vettern Ludwig und Johann [II.] von Rückershausen [vgl. hierzu Nr. 1468]: (Lybe fetter Albert du wollest jo myt myn herrn vorfugen und syn gnad byden daz her uns den len halber uns zu gut halden wole daz wyr en myeht entfangen han dan wyr balde komen woln du hyr in also wyr uns dez und allez guden zu dyn vorsen. Lodewygk und Johann von Rugkerishuse gefettern).
Die in dem undatierten Schreiben auftretenden Brüder Ludwig und Johann [II.] von Rückershausen sind auch 1490 Februar 9 sowie 1492 März 22 belegt; vgl. Landgrafenregesten online Nr. 7625, 7635, 7636 und 7723. Ludwig von Rückershausen ist zudem 1487 November 26 [vgl. Landgrafenregesten online Nr. 4324], Johann [II.] von Rückershausen 1502 November 11 [vgl. Landgrafenregesten online Nr. 6150] belegt.
In dem undatierten Schreiben wird weder ein Abt von Fulda namentlich genannt, noch eine Ortsangabe zu dem angesprochenen Lehen gemacht. Der Adressat Albert [von Rückershausen?] ist nicht weiter belegbar. Die geographische Nähe von Rückershausen zum Kloster Blankenau könnte bei weiteren Überlegungen berücksichtigt werden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.