Christian Schmid von Weinstetten ("Weinstötten") [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Ulmer Ratsherr und Bürger Albrecht Baldinger eine Selde in Weinstetten zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Stadel, Hofstatt und Garten im Dorf zwischen den Gärten des Johann Tilger und des Adam Ruß ("Ruoss") und der Gemeindegasse. Er verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 3 Schilling Heller Hauszins, 1 Vierteil Öl, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde an geeignete Personen, die auch der Herrschaft genehm sind, verkaufen, doch steht dabei der Herrschaft ein Vorkaufsrecht zu. Dieser steht außerdem bei einem Besitzerwechsel der zehnte Pfennig vom Kaufschilling oder Anschlag als Erdschatz zu, wofür sie früher den Beständnern das auf der Selde benötigte Zimmer- und Bauholz liefern musste. Nun hat er sich aber mit Albrecht Baldinger dahingehend verglichen, dass dieser oder seine Erben künftig ihm oder seinen Erben kein Zimmer- oder Bauholz mehr liefern müssen. Bei einem Besitzerwechsel hat aber der bisherige Beständner 5 Schilling Heller als Weglöse und der neue Inhaber dieselbe Summe als Auffahrtgeld zu bezahlen.
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