Schultheiß Peter gewährt Herrn Clas Heimbach, Stiftsherrn zu St. Johann, als Vertreter seiner Stiftspräsenz, in das Haus und Erbe zum Schreiber ("Schriber") in der Grebengasse ("des Greffen gaßen") und in alle dazu gehörigen Unterpfänder wegen versessener Gült und stellt Termin "off den nehsten samßdag nach sant Pedirs dag als er enbonden wart, des jars [...] dusent vierhundert und drißig" [5.8.]. Zeugen: Hennichin Ilbenstadt und Henne Ulner, die Fürsprecher. Am genannten Tag, vor dem Schultheißen, erfolgt kein Einspruch.

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