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König Matthias von Ungarn und Böhmen gestattet dem Bürgermeister und den Ratmannen von Guben zum Nutzen der Stadt Lehngüter oder Renten auf dem Lande bis zu einem Betrag von jährlich 400 ungarischen Gulden zu kaufen, ebenso zu versetzen und Geld gegen Zins aufzunehmen. Er bestätigt der Stadt ferner die Ausübung der Kriminalgerichtsbarkeit und die Schirmvogtei über das Jungfrauenkloster vor der Stadt, das in der Stadt "befel, schucz und schirme von alter gewesen und noch ist". Datum: "Geben zw Olomucz an Sand Larencztag noch Cristi geburt virzehenhundert und dornach im newnundsibenczigisten iarn".

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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