Amt Gieboldehausen (Bestand)
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NLA HA, Hann. 74 Gieboldehausen
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover >> 1.11.6 Allgemeine Verwaltung >> 1.11.6.2 Untere Landesbehörden >> 1.11.6.2.2 Ämter im Landdrosteibezirk Hildesheim
1583-1928
Enthält: Generalia, Hoheits-, Lehens-, Statistiksachen, Steuern, Dienste und Abgaben, Domänen-, Militär-, Gemeinde-, Polizei-, Gewerbe-, Landesökonomie-, Wege- und Wasserbausachen, Kirche und Schule; Kirchen- und Schulsachen der Stadt Duderstadt
Geschichte des Bestandsbildners: Das Amt Gieboldehausen wurde 1859 aus dem aufgehobenen Amt Duderstadt, dem vorangehenden kleineren Amt Gieboldehausen und der Vogtei Lindau des ehemaligen Amtes Lindau(-Katlenburg) gebildet. Das Amt Gieboldehausen, wie es von 1859 bis 1885 bestand, fasste das - bis 1802 Kurmainzer - Untereichsfeld zusammen, ausgenommen die amtsfreie Stadt Duderstadt.
Die Ämter Gieboldehausen und Lindau entstanden in der üblichen Weise aus welfischen Burgbezirken des späten Mittelalters. Schloss und Vogtei Gieboldehausen gelangten seit 1334 schrittweise in die Hand der Erzbischöfe von Mainz; Schloss und Flecken Lindau mit dem Dorf Bilshausen erst 1521. Wegen ihrer Grenz- und Randlage blieben beide Ämter lange so gut wie unverändert.
Das gemäß Verordnung vom 23.12.1816 geschaffene Amt Duderstadt ist im Wesentlichen auf jene Dörfer zurückzuführen, welche die Stadt Duderstadt im 14. und 15. Jahrhundert erworben bzw. unter ihren Einfluss gebracht hatte, also die elf Ratsdörfer und fünf Kirchspieldörfer („Kespeldörfer“): das „Gericht Duderstadt“. Seit dem Bauernkrieg dehnte die Landesherrschaft ihren Einfluss auf Stadt und Gericht Duderstadt aus; wobei die Gerichtsbarkeit über die Kirchspieldörfer dem Vogt von Gieboldehausen übertragen wurde. Für die übrigen Dörfer waren die Duderstädter Gerichte zuständig.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Sprengel der Ämter Duderstadt, Gieboldehausen und Lindau wurde 1816 neu festgelegt, war also nicht mit dem der Kurmainzer Zeit von vor 1802 identisch. An das Amt Duderstadt wurden vom Amt Gieboldehausen die Kirchspieldörfer – ausgenommen Germershausen – zurückgegeben und zusätzlich das Dorf Obernfeld. Außerdem wurden zwei weitere Dörfer, nämlich Bodensee und Renshausen, vom Amt Gieboldehausen abgetrennt und zum Amt Lindau gelegt. Da zu dem Amt Lindau nur vier Gemeinden gehörten, wurde es 1832 mit dem Amt Katlenburg (ohne Dorste) zum Amt Lindau-Katlenburg vereinigt. 1859 wiederum wurden die Ämter Duderstadt und Gieboldehausen vollständig verschmolzen und von dem Amt Lindau-Katlenburg die Vogtei Lindau hinzugelegt. Sitz dieses neuen Amtes Gieboldehausen blieb Duderstadt.
Das Amt Gieboldehausen besaß 1859 folgenden Umfang:
- aus dem ehemaligen Amt Duderstadt die Gemeinden Breitenberg, Brochthausen, Desingerode, Esplingerode, Fuhrbach, Gerblingerode, Hilkerode, Immingerode, Langenhagen, Mingerode, Nesselröden, Obernfeld, Seulingen, Tiftlingerode, Werxhausen und Westerode;
- aus dem alten Amt Gieboldehausen die Gemeinden Bernshausen, Germershausen, Gieboldehausen, Krebeck, Rhumspringe, Rollshausen, Rüdershausen, Seeburg, Wollbrandshausen;
- aus dem ursprünglichen Amt Lindau die Gemeinden Bilshausen, Bodensee, Lindau und Renshausen.
Stand: 1983 (Beständeübersicht)
(Diesem Text liegt die Einführung der Beständeübersicht von 1983 unter Abgleich mit dem Findbuchvorwort von Theodor Ulrich von 1956 zugrunde.)
Bestandsgeschichte: Der Bestand setzt sich zu mehr als zwei Dritteln zusammen aus Aktenabgaben, die von 1885 bis 1914 ins Staatsarchiv gelangten. Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg übernahm Theodor Ulrich noch einmal größere Aktenmengen aus dem Landratsamt Duderstadt und 1954 rund 50 Fach Amtsakten aus der Kreisverwaltung Duderstadt (Zv. 50/1954), hauptsächlich Gemeindesachen aus ehemaligen Kreisausschussregistraturen. Im September 1989 wurden vom Kreisarchiv Göttingen 3,5 laufende Meter Kirchenbücher an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgegeben (Acc. 104/89).
Den vorliegenden Aufbau erhielt der Bestand kurz vor dem Zweiten Weltkrieg von Theodor Ulrich, er übernahm die überkommene Gliederung. Sein Findbuch verbrannte 1943. So konnten vor der Neuanfertigung die Zugänge (bis 1954) eingearbeitet und mitverzeichnet werden. Dabei blieb die ältere, von dem sonst hier üblichen Normschema für Ämterakten teilweise abweichende Gliederung erhalten. Die Verzeichnung leistete 1955 der zur Ausbildung hier tätige Stadtarchivar Dieck aus Duderstadt.
Reicheres Material für die ältere Zeit, zumeist Provenienz kurmainzischer Mittel- und Zentralbehörden, befindet sich im Landesarchiv (vormals Preußisches Staatsarchiv) Magdeburg. Eine Übersicht von Theodor Ulrich ist leider in vielem überholt.
Die Akten des aufgelösten Amtes Lindau-Katlenburg wurden 1859 sinngemäß auf die Nachfolgebehörden aufgeteilt, wegen der unteilbaren Generalia empfiehlt es sich, zu Katlenburg und Lindau „Hann. 74 Osterode“ heranzuziehen. Der vorliegende Bestand bietet außerdem Informationen über Kirchen- und Schulsachen der Stadt Duderstadt.
Bestandsgeschichte: Bei der Aussonderung 1954 wurden auch eine ganze Anzahl Akten über das Ursulinenkonvent in Duderstadt aus der Zeit des Kulturkampfes mit übernommen. Einige dieser in den 1870er Jahren beginnenden Stücke schließen schon kurz vor 1885, die Mehrzahl jedoch wurde von der Kreisverwaltung fortgeführt. Um diese geschlossene Gruppe nicht zu zerreißen, wurde sie in den Bestand Kreisverwaltung Duderstadt eingegliedert (vgl. Hann. 174 Duderstadt).
Stand: 1983 (Beständeübersicht)
(Dieser Text kombiniert die Einführung der Beständeübersicht von 1983 mit dem Findbuchvorwort von Theodor Ulrich von 1956.)
Findmittel: Der Bestand ist vollständig als EDV-Findbuch (2013) erschlossen.
Bearbeiter: Theodor Ulrich (ca.1939)
Bearbeiter: Stadtarchivar Dieck aus Duderstadt (1955)
Bearbeiter: Klaudia Woede (2014)
Geschichte des Bestandsbildners: Das Amt Gieboldehausen wurde 1859 aus dem aufgehobenen Amt Duderstadt, dem vorangehenden kleineren Amt Gieboldehausen und der Vogtei Lindau des ehemaligen Amtes Lindau(-Katlenburg) gebildet. Das Amt Gieboldehausen, wie es von 1859 bis 1885 bestand, fasste das - bis 1802 Kurmainzer - Untereichsfeld zusammen, ausgenommen die amtsfreie Stadt Duderstadt.
Die Ämter Gieboldehausen und Lindau entstanden in der üblichen Weise aus welfischen Burgbezirken des späten Mittelalters. Schloss und Vogtei Gieboldehausen gelangten seit 1334 schrittweise in die Hand der Erzbischöfe von Mainz; Schloss und Flecken Lindau mit dem Dorf Bilshausen erst 1521. Wegen ihrer Grenz- und Randlage blieben beide Ämter lange so gut wie unverändert.
Das gemäß Verordnung vom 23.12.1816 geschaffene Amt Duderstadt ist im Wesentlichen auf jene Dörfer zurückzuführen, welche die Stadt Duderstadt im 14. und 15. Jahrhundert erworben bzw. unter ihren Einfluss gebracht hatte, also die elf Ratsdörfer und fünf Kirchspieldörfer („Kespeldörfer“): das „Gericht Duderstadt“. Seit dem Bauernkrieg dehnte die Landesherrschaft ihren Einfluss auf Stadt und Gericht Duderstadt aus; wobei die Gerichtsbarkeit über die Kirchspieldörfer dem Vogt von Gieboldehausen übertragen wurde. Für die übrigen Dörfer waren die Duderstädter Gerichte zuständig.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Sprengel der Ämter Duderstadt, Gieboldehausen und Lindau wurde 1816 neu festgelegt, war also nicht mit dem der Kurmainzer Zeit von vor 1802 identisch. An das Amt Duderstadt wurden vom Amt Gieboldehausen die Kirchspieldörfer – ausgenommen Germershausen – zurückgegeben und zusätzlich das Dorf Obernfeld. Außerdem wurden zwei weitere Dörfer, nämlich Bodensee und Renshausen, vom Amt Gieboldehausen abgetrennt und zum Amt Lindau gelegt. Da zu dem Amt Lindau nur vier Gemeinden gehörten, wurde es 1832 mit dem Amt Katlenburg (ohne Dorste) zum Amt Lindau-Katlenburg vereinigt. 1859 wiederum wurden die Ämter Duderstadt und Gieboldehausen vollständig verschmolzen und von dem Amt Lindau-Katlenburg die Vogtei Lindau hinzugelegt. Sitz dieses neuen Amtes Gieboldehausen blieb Duderstadt.
Das Amt Gieboldehausen besaß 1859 folgenden Umfang:
- aus dem ehemaligen Amt Duderstadt die Gemeinden Breitenberg, Brochthausen, Desingerode, Esplingerode, Fuhrbach, Gerblingerode, Hilkerode, Immingerode, Langenhagen, Mingerode, Nesselröden, Obernfeld, Seulingen, Tiftlingerode, Werxhausen und Westerode;
- aus dem alten Amt Gieboldehausen die Gemeinden Bernshausen, Germershausen, Gieboldehausen, Krebeck, Rhumspringe, Rollshausen, Rüdershausen, Seeburg, Wollbrandshausen;
- aus dem ursprünglichen Amt Lindau die Gemeinden Bilshausen, Bodensee, Lindau und Renshausen.
Stand: 1983 (Beständeübersicht)
(Diesem Text liegt die Einführung der Beständeübersicht von 1983 unter Abgleich mit dem Findbuchvorwort von Theodor Ulrich von 1956 zugrunde.)
Bestandsgeschichte: Der Bestand setzt sich zu mehr als zwei Dritteln zusammen aus Aktenabgaben, die von 1885 bis 1914 ins Staatsarchiv gelangten. Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg übernahm Theodor Ulrich noch einmal größere Aktenmengen aus dem Landratsamt Duderstadt und 1954 rund 50 Fach Amtsakten aus der Kreisverwaltung Duderstadt (Zv. 50/1954), hauptsächlich Gemeindesachen aus ehemaligen Kreisausschussregistraturen. Im September 1989 wurden vom Kreisarchiv Göttingen 3,5 laufende Meter Kirchenbücher an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgegeben (Acc. 104/89).
Den vorliegenden Aufbau erhielt der Bestand kurz vor dem Zweiten Weltkrieg von Theodor Ulrich, er übernahm die überkommene Gliederung. Sein Findbuch verbrannte 1943. So konnten vor der Neuanfertigung die Zugänge (bis 1954) eingearbeitet und mitverzeichnet werden. Dabei blieb die ältere, von dem sonst hier üblichen Normschema für Ämterakten teilweise abweichende Gliederung erhalten. Die Verzeichnung leistete 1955 der zur Ausbildung hier tätige Stadtarchivar Dieck aus Duderstadt.
Reicheres Material für die ältere Zeit, zumeist Provenienz kurmainzischer Mittel- und Zentralbehörden, befindet sich im Landesarchiv (vormals Preußisches Staatsarchiv) Magdeburg. Eine Übersicht von Theodor Ulrich ist leider in vielem überholt.
Die Akten des aufgelösten Amtes Lindau-Katlenburg wurden 1859 sinngemäß auf die Nachfolgebehörden aufgeteilt, wegen der unteilbaren Generalia empfiehlt es sich, zu Katlenburg und Lindau „Hann. 74 Osterode“ heranzuziehen. Der vorliegende Bestand bietet außerdem Informationen über Kirchen- und Schulsachen der Stadt Duderstadt.
Bestandsgeschichte: Bei der Aussonderung 1954 wurden auch eine ganze Anzahl Akten über das Ursulinenkonvent in Duderstadt aus der Zeit des Kulturkampfes mit übernommen. Einige dieser in den 1870er Jahren beginnenden Stücke schließen schon kurz vor 1885, die Mehrzahl jedoch wurde von der Kreisverwaltung fortgeführt. Um diese geschlossene Gruppe nicht zu zerreißen, wurde sie in den Bestand Kreisverwaltung Duderstadt eingegliedert (vgl. Hann. 174 Duderstadt).
Stand: 1983 (Beständeübersicht)
(Dieser Text kombiniert die Einführung der Beständeübersicht von 1983 mit dem Findbuchvorwort von Theodor Ulrich von 1956.)
Findmittel: Der Bestand ist vollständig als EDV-Findbuch (2013) erschlossen.
Bearbeiter: Theodor Ulrich (ca.1939)
Bearbeiter: Stadtarchivar Dieck aus Duderstadt (1955)
Bearbeiter: Klaudia Woede (2014)
50,7 lfdm
Bestand
Literatur: HAMANN, Manfred (Bearbeiter), Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover, Bd. 3, Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945, Teil I,II, Amt Gieboldhausen, S. 263-266, Göttingen 1983. HAMANN, Manfred (Bearbeiter), Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover, Bd. 3, Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945, Teil I,I, Ämter, Verwaltungsgeschichtlicher Überblick, S. 170-189, Göttingen 1983. JÄGER, Helmut, Historisch-Landeskundliche Exkursionskarte von Niedersachsen, Blatt Duderstadt, 1964. LERCH, Christoph, Die Gerichtsbarkeit in der Goldenen Mark Duderstadt (Die Goldene Mark, Bd. 4, 1953, 1. Sonderheft.) ULRICH, Theodor, Das Staatsarchiv Hannover als Quelle der eichsfeldischen Geschichtsforschung, in: Unser Eichsfeld, 36. Jahrgang 1941, S. 83-90.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST
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