Jung Hanns von Ulm und Jung Hanns Vischer, Sohn des Alt Vischer Hanns von Ingersheim ("Ingershen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichten sich, Wehr und Harnisch abzulegen und nichts anderes zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, keine heimlichen und offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Bietigheimer Amt mit Frau und Kindern für immer zu verlassen, jedoch das Land nur mit Erlaubnis der Obrigkeit zu verlassen, ihre Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwören Urfehde
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Jung Hanns von Ulm und Jung Hanns Vischer, Sohn des Alt Vischer Hanns von Ingersheim ("Ingershen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichten sich, Wehr und Harnisch abzulegen und nichts anderes zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, keine heimlichen und offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Bietigheimer Amt mit Frau und Kindern für immer zu verlassen, jedoch das Land nur mit Erlaubnis der Obrigkeit zu verlassen, ihre Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwören Urfehde
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 211
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.6 Bietigheim, Stadt >> 1.6.2 Bietigheim/Stadt, Groß- und Kleiningersheim
1525 Juni 24 (Abend vor Jacobus)
Ausfertgigung, Pergament; 2 Siegel
Urkunden
Siegler: Philipp von Kaltental ("Kalttenthal") und Jörg Widner ("Wydner"), Schultheiß zu Pleidelsheim ("Bleidelßen")
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Jung, Hans
Kaltental, Philipp von
Vischer, Alt Hans, Ingersheim, Großingersheim
Vischer, Jung Hans, Ingersheim
Widner, Jörg, Schultheiß, Pleidelsheim
Bietigheim : Bietigheim-Bissingen LB; Amt
Ingersheim LB
Pleidelsheim LB
Ulm UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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