Seit 1670 ist das Jagdrecht der Abtei Deutz in bestimmten Gebieten des Hzm. Berg umstritten. 1719 verbot der Oberjägermeister Grafvon Winkelhausen allen, die ihr Jagdrecht nicht nachweisen konnten, das Jagen im Hzm. Berg. Als der Herr von Lützerath zu Rath, dessen Jagdrecht im Gegenzug vom Abt bestritten wird, Angehörige der Abtei daraufhin gewaltsam und mit der Drohung, ihre Hunde zu erschießen und sie gefangen zu nehmen, an der Ausübung der Jagd hinderte, wandte sich der Abt an das RKG.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...