Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Vetter und Vater Pfalzgraf Friedrich I. für sich und ihn die Reichsstadt Heilbronn am 10.06.1454 (uff den heilgen pfingst montag) für 10 Jahre in Schirm genommen und eine Einung mit ihnen geschlossen hat. Nachdem diese nach mehrfacher Verlängerung am 18.02.1497 (samßtags nach invocavit) enden würde, verlängert Kurfürst Philipp sie für weitere 10 Jahre ab diesem Tag. Er versichert die Einhaltung aller Artikel des Hauptbriefs, wobei er von seinen Bündnisverpflichtungen ausnimmt: Papst, König, alle seine herzoglichen Vettern von Bayern, seine Mitkurfürsten, "welch widder uns nit sin", die Erzbischöfe und Bischöfe, von denen er Lehen trägt oder in Einung ist, namentlich Köln, Trier, Straßburg, Bamberg, Würzburg, Worms und Speyer, Landgraf Wilhelm III. von Hessen, Markgraf Christoph I. von Baden, die Städte Speyer, Worms, Wimpfen und Oberwesel sowie alle geschworenen Burgfrieden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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