Erlaß eines Gesetzes zum Schutz gegen Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden
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Magistratsakten (1868-1930), T 721
Magistratsakten (1868-1930)
Magistratsakten (1868-1930) >> Bau- und Wohnungswesen; Versorgung; Feuerwehr, Straßenreinigung, Fuhrpark >> Baupolizeigesetze; Wohnungswesen >> Baupolizei >> Gesetze, Verordnungen
1905 - 1930
Enthält u.a.: Verfügungen des Regierungspräsidenten; Sitzungsunterlagen des Abgeordnetenhauses; Unterlagen auswärtiger Städte; "Wichtige Ortsstatute nach dem preuß. Verunstaltungsgesetz",, hrsg. vom Bund Heimatschutz, [1909] (Bl. 65); Korrespondenz mit dem Verband baugewerblicher Unternehmer und dem Baugewerkenverein, dem Frankfurter Architekten- und Ingenieurverein; Wahl von Mitgliedern eines Beirats zur Durchführung des Ortsstatuts zum Schutz der Stadt Frankfurt gegen Verunstaltung; Entwurf eines Ortsstatuts zum Schutz der Stadt Frankfurt gegen Verunstaltung, 1910 (Bl. 70); Ortsstatut zum Schutz der Stadt Frankfurt gegen Verunstaltung, 27. Oktober 1911 (Bll. 80-81), 3. November 1911 (Bl. 95b), 4. Juli 1912 (Bll. 94-95); Änderungen des Ortsstatuts; Regelung der Anbringung von Reklame; Ordnung betr. Errichtung der Deputation für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, 14. Februar 1921 (Bll. 151, 160); Ortsstatut zur Abänderung des Ortsstatuts zum Schutze der Stadt Frankfurt gegen Verunstaltung vom 3.11.1911, 27. Mai 1921 (Bl. 158); Polizeiverordnung betr. die einheitliche Gestaltung des Straßenbildes für den Stadtbezirk Höchst, 28. Oktober 1927 (Bll. 233-234)
Magistratsaktei: 1966-51
Archivale
nachfolgende Akten: Az. 3001
Abgeordnetenhaus
Baupolizei
Bund Heimatschutz
Verband baugewerblicher Unternehmer
Baugewerkenverein
Frankfurter Architekten- und Ingenieurverein
Deputation für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung
Preußen
Wiesbaden
Verein
Heimatschutz
Baugewerbe
Werbung
Polizeiverordnung
Verordnung
Ortsstatut
Bauwesen
Straßenbau
Denkmalschutz
Landschaftsschutz
Stadtbild
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ