Landratsamt Tuttlingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/37 T 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt/Landratsamt Tuttlingen
(1699) 1733-1952
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Die Bildung des Oberamts Tuttlingen vollzog sich im wesentlichen in den Jahren 1806 bis 1810. Altwürttembergisch war das ehemalige Amt Tuttlingen mit Tuttlingen, Neuhausen, Rietheim, Hausen ob Verena, Talheim, Tuningen, Schura und Trossingen sowie das Amt Hohentwiel mit Hohentwiel und Bruderhof.
Neuwürttembergisch waren seit 1802/1803 das ehemals rottweilische Mühlhausen, seit 1805 der Johanniterort Weigheim, Gunningen vom Kloster St. Georgen, das hohenbergische Fridingen sowie die ritterschaftlichen Orte Kolbingen und Renquishausen, seit 1806 die konstanzische Herrschaft Konzenberg und die ritterschaftliche Herrschaft Mühlheim.
Durch Staatsvertrag mit Baden vom 2. Oktober 1810 wurden die zum ehemaligen Amt Tuttlingen gehörigen Orte Öffingen, Oberbaldingen, Biesingen und die Hälfte von Sunthausen abgetreten.
Im selben Jahr wurde noch Aldingen an das Oberamt Spaichingen abgegeben.
Nach den diversen Verwaltungsreformen im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts unterstand das Oberamt Tuttlingen der Kreisregierung des Schwarzwaldkreises und umfaßte folgende Orte:
Tuttlingen, Durchhausen, Friedingen, Gunningen, Hausen ob Verena, Irrendorf, Kolbingen, Mühlhausen, Mühlheim an der Donau, Nendingen, Neuhausen ob Eck, Oberflacht, Renquishausen, Rietheim, Schura, Schwenningen, Seitingen, Stetten, Talheim, Tuningen, Trossingen, Weig-heim, Weilheim und Wurmlingen.
1842 wurde Schwenningen an das Oberamt Rottweil abgetreten.
Bei der Gebietsreform vom 1. Oktober 1938 wurde der Kreis Tübingen Rechtsnachfolger des aufgehobenen Oberamts Spaichingen. Vom Kreis Spaichingen wurden alle Gemeinden mit Ausnahme von Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Schörzingen und Weilen unter den Rinnen übernommen, also: Aixheim, Aldingen, Balgheim, Böttingen, Bubsheim, Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Frittlingen, Gosheim, Königsheim, Mahlstetten, Reichenbach am Heuberg, Spaichingen und Wehingen. Die Orte Mühlhausen und Weigheim wurden an den Landkreis Rottweil abgetreten.
Bestandsgeschichte
Im Jahre 1956 gab das Landratsamt Tuttlingen einen Großteil der in diesem Findbuch verzeichneten Akten ab. 1976 wurden einige wenige Akten vom Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert. Bei der Verzeichnung der Archivalien des Landratsamts Rottweil (Wü 65/30 T 2-4) tauchten Akten betr. Schwenningen der Provenienz Landratsamt Tuttlingen auf und wurden daher dem vorliegenden Bestand zugeteilt.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Die Ablieferung 5/1956 ist nicht nach dem üblichen Flattich-Aktenplan klassifiziert, sondern nach einem speziellen vierstelligen Nummernsystem, das nur beim Oberamt Tuttlingen in Gebrauch war. Dieses System wurde beibehalten. Die Archivalien betr. Schwenningen waren, da sie in der Registratur des Landratsamts Rottweil lagerten, nach dem Flattich-Aktenplan sortiert. Diese Archivalien wurden nun bewußt nicht in das Tuttlinger System gepreßt, sondern als eigenständiger Block - nach dem Flattich-Aktenplan auch sortiert - angehängt. So ist der Pertinenzbegriff "Schwenningen" auf einen Blick für den Benutzer verfügbar.
Der Unterzeichnete fertigte die Titelaufnahmen neu und trennte, wenn nötig, einzelne Aktenfaszikel. Die alten Aktensignaturen wurden im Feld Vorsignatur aufgeführt und können anhand der Liste der Vorsignaturen verifiziert werden.
Gebhard Füßler
Enthält:
Deutsches Reich: Wahlen, Volksabstimmungen; Württemberg: Landesgrenze, Wahlen; Adel; Oberamt und Amtskörperschaft: Oberamtmann, Personal, Räume, Registratur, Sparkasse, andere Bezirksämter, Amtsversammlung, Oberamtsvisitationen, Oberamtsprotokoll, Normalienbuch; Gemeinde: Klasseneinteilung, Bildung, Verhältnisse der zusammengesetzten Gemeinden, Ortsvorsteher, Gemeinderat, Bürgerausschuß, Personal, Gemeindeangehörigkeit und Gemeindenutzungen, Gemeindevisitationen, Markung, Gemeinde- und Zweckverbände, Haushalt, Grundstocks- und Vermögensverwaltung, Schulden, Stiftungen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeit; Auswanderungsagenturen; Fremdenlegion; Spionage; Vermessung und Vermarkung; Steuerwesen in den Gemeinden; Kirche: Pfarreieinteilung, Geistliche, Personal, Bauwesen, Kirchenvermögensausscheidung, Etat und Rechnungswesen, Vermögensverwaltung; Volksschule: Errichtung, Staatsbeiträge, Ortsschulratswahl, Lehrer und Stellen, Besoldung, Schulgebäude, Lehrerwohnung, Schulvisitation, Schulgeld, Unterricht und Schulversäumnisse; Arbeits- und Industrieschulen, Fortbildungsschulen, Gewerbeschulen; nichtschulfähige Kinder; höhere Schulen; Naturschutz; Auszeichnungen; Bauwesen und Personal; Blitzableiter und Schornsteinfeger; Feuerlöschwesen; durchgreifende Gebäudeeinschätzung; Fürsorgestellen; Armenfürsorge; Wandererfürsorge; Wohltätigkeit und Wohlfahrtspflege (Waisenhäuser, Kleinkinderschulen, Ortsbibliotheken); Wohnungsfürsorge; Handels- und Handwerkskammern; Gewerbeverein; Schwarzarbeit; lästige Anlagen und Dampfkessel; Gaststätten und Wirtschaftskonzessionen; sonstige Gewerbebetriebe; Wandergewerbe; Märkte; Innungen; Arbeitsrecht und Gewerbeaufsicht; Arbeitsschutz für Frauen und Kinder; Jagd, Fischerei, Vogelschutz; Landwirtschaft: Fortbildung, Pachteinigungsämter, landwirtschaftliche Vereine, Feldbereinigungen, Obst- und Weinbau, Schafweide, Hagel- und Viehversicherung, Tierzucht; Forstwirtschaft; Heil- und Pflegepersonen; Verkehr mit Arzneimitteln und Drogen; Kranken- und Irrenanstalten; nicht natürliche Todesfälle; Friedhöfe; Medizinalvisitationen; Tierärzte; Kleemeisterei; Nahrungsmittelaufsicht; Wasserversorgung; Polizeiverordnungen; Presse und Schrifttum; Organisation und Personal der Polizei; politische Parteien, Vereine und Versammlungen; Schießstätten und Schützengesellschaften; Paßwesen; Meldewesen; Landstreicher, Zigeuner; Sittenpolizei, Lichtspiele, Badeanlagen; Straßen und Wege; Eisenbahn; Post; Kraftwagenlinien; Telefon- und Telegraphenanlagen; Schiffahrt; Wasser- und Flußbau; Grundbuchwesen; juristische Personen und tote Hand; Zwangsenteignungen; Strafrechtspflege; Versicherungsunternehmen und Versicherungsamt; Sozialversicherung; Krankenversicherung und Krankenkassen; Statistik; Archivalien betr. Schwenningen: Gemeindeverwaltung, Steuer, Brände, Post, Straßen und Wege, Gewerbe und Handel, Landwirtschaft, F orst, Jagd, Münzen, Maße und Gewichte, Schule und Kirche, Auswanderung, Erbschaften, Fleischbeschau.
Behördengeschichte
Die Bildung des Oberamts Tuttlingen vollzog sich im wesentlichen in den Jahren 1806 bis 1810. Altwürttembergisch war das ehemalige Amt Tuttlingen mit Tuttlingen, Neuhausen, Rietheim, Hausen ob Verena, Talheim, Tuningen, Schura und Trossingen sowie das Amt Hohentwiel mit Hohentwiel und Bruderhof.
Neuwürttembergisch waren seit 1802/1803 das ehemals rottweilische Mühlhausen, seit 1805 der Johanniterort Weigheim, Gunningen vom Kloster St. Georgen, das hohenbergische Fridingen sowie die ritterschaftlichen Orte Kolbingen und Renquishausen, seit 1806 die konstanzische Herrschaft Konzenberg und die ritterschaftliche Herrschaft Mühlheim.
Durch Staatsvertrag mit Baden vom 2. Oktober 1810 wurden die zum ehemaligen Amt Tuttlingen gehörigen Orte Öffingen, Oberbaldingen, Biesingen und die Hälfte von Sunthausen abgetreten.
Im selben Jahr wurde noch Aldingen an das Oberamt Spaichingen abgegeben.
Nach den diversen Verwaltungsreformen im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts unterstand das Oberamt Tuttlingen der Kreisregierung des Schwarzwaldkreises und umfaßte folgende Orte:
Tuttlingen, Durchhausen, Friedingen, Gunningen, Hausen ob Verena, Irrendorf, Kolbingen, Mühlhausen, Mühlheim an der Donau, Nendingen, Neuhausen ob Eck, Oberflacht, Renquishausen, Rietheim, Schura, Schwenningen, Seitingen, Stetten, Talheim, Tuningen, Trossingen, Weig-heim, Weilheim und Wurmlingen.
1842 wurde Schwenningen an das Oberamt Rottweil abgetreten.
Bei der Gebietsreform vom 1. Oktober 1938 wurde der Kreis Tübingen Rechtsnachfolger des aufgehobenen Oberamts Spaichingen. Vom Kreis Spaichingen wurden alle Gemeinden mit Ausnahme von Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Schörzingen und Weilen unter den Rinnen übernommen, also: Aixheim, Aldingen, Balgheim, Böttingen, Bubsheim, Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Frittlingen, Gosheim, Königsheim, Mahlstetten, Reichenbach am Heuberg, Spaichingen und Wehingen. Die Orte Mühlhausen und Weigheim wurden an den Landkreis Rottweil abgetreten.
Bestandsgeschichte
Im Jahre 1956 gab das Landratsamt Tuttlingen einen Großteil der in diesem Findbuch verzeichneten Akten ab. 1976 wurden einige wenige Akten vom Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert. Bei der Verzeichnung der Archivalien des Landratsamts Rottweil (Wü 65/30 T 2-4) tauchten Akten betr. Schwenningen der Provenienz Landratsamt Tuttlingen auf und wurden daher dem vorliegenden Bestand zugeteilt.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Die Ablieferung 5/1956 ist nicht nach dem üblichen Flattich-Aktenplan klassifiziert, sondern nach einem speziellen vierstelligen Nummernsystem, das nur beim Oberamt Tuttlingen in Gebrauch war. Dieses System wurde beibehalten. Die Archivalien betr. Schwenningen waren, da sie in der Registratur des Landratsamts Rottweil lagerten, nach dem Flattich-Aktenplan sortiert. Diese Archivalien wurden nun bewußt nicht in das Tuttlinger System gepreßt, sondern als eigenständiger Block - nach dem Flattich-Aktenplan auch sortiert - angehängt. So ist der Pertinenzbegriff "Schwenningen" auf einen Blick für den Benutzer verfügbar.
Der Unterzeichnete fertigte die Titelaufnahmen neu und trennte, wenn nötig, einzelne Aktenfaszikel. Die alten Aktensignaturen wurden im Feld Vorsignatur aufgeführt und können anhand der Liste der Vorsignaturen verifiziert werden.
Gebhard Füßler
Enthält:
Deutsches Reich: Wahlen, Volksabstimmungen; Württemberg: Landesgrenze, Wahlen; Adel; Oberamt und Amtskörperschaft: Oberamtmann, Personal, Räume, Registratur, Sparkasse, andere Bezirksämter, Amtsversammlung, Oberamtsvisitationen, Oberamtsprotokoll, Normalienbuch; Gemeinde: Klasseneinteilung, Bildung, Verhältnisse der zusammengesetzten Gemeinden, Ortsvorsteher, Gemeinderat, Bürgerausschuß, Personal, Gemeindeangehörigkeit und Gemeindenutzungen, Gemeindevisitationen, Markung, Gemeinde- und Zweckverbände, Haushalt, Grundstocks- und Vermögensverwaltung, Schulden, Stiftungen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeit; Auswanderungsagenturen; Fremdenlegion; Spionage; Vermessung und Vermarkung; Steuerwesen in den Gemeinden; Kirche: Pfarreieinteilung, Geistliche, Personal, Bauwesen, Kirchenvermögensausscheidung, Etat und Rechnungswesen, Vermögensverwaltung; Volksschule: Errichtung, Staatsbeiträge, Ortsschulratswahl, Lehrer und Stellen, Besoldung, Schulgebäude, Lehrerwohnung, Schulvisitation, Schulgeld, Unterricht und Schulversäumnisse; Arbeits- und Industrieschulen, Fortbildungsschulen, Gewerbeschulen; nichtschulfähige Kinder; höhere Schulen; Naturschutz; Auszeichnungen; Bauwesen und Personal; Blitzableiter und Schornsteinfeger; Feuerlöschwesen; durchgreifende Gebäudeeinschätzung; Fürsorgestellen; Armenfürsorge; Wandererfürsorge; Wohltätigkeit und Wohlfahrtspflege (Waisenhäuser, Kleinkinderschulen, Ortsbibliotheken); Wohnungsfürsorge; Handels- und Handwerkskammern; Gewerbeverein; Schwarzarbeit; lästige Anlagen und Dampfkessel; Gaststätten und Wirtschaftskonzessionen; sonstige Gewerbebetriebe; Wandergewerbe; Märkte; Innungen; Arbeitsrecht und Gewerbeaufsicht; Arbeitsschutz für Frauen und Kinder; Jagd, Fischerei, Vogelschutz; Landwirtschaft: Fortbildung, Pachteinigungsämter, landwirtschaftliche Vereine, Feldbereinigungen, Obst- und Weinbau, Schafweide, Hagel- und Viehversicherung, Tierzucht; Forstwirtschaft; Heil- und Pflegepersonen; Verkehr mit Arzneimitteln und Drogen; Kranken- und Irrenanstalten; nicht natürliche Todesfälle; Friedhöfe; Medizinalvisitationen; Tierärzte; Kleemeisterei; Nahrungsmittelaufsicht; Wasserversorgung; Polizeiverordnungen; Presse und Schrifttum; Organisation und Personal der Polizei; politische Parteien, Vereine und Versammlungen; Schießstätten und Schützengesellschaften; Paßwesen; Meldewesen; Landstreicher, Zigeuner; Sittenpolizei, Lichtspiele, Badeanlagen; Straßen und Wege; Eisenbahn; Post; Kraftwagenlinien; Telefon- und Telegraphenanlagen; Schiffahrt; Wasser- und Flußbau; Grundbuchwesen; juristische Personen und tote Hand; Zwangsenteignungen; Strafrechtspflege; Versicherungsunternehmen und Versicherungsamt; Sozialversicherung; Krankenversicherung und Krankenkassen; Statistik; Archivalien betr. Schwenningen: Gemeindeverwaltung, Steuer, Brände, Post, Straßen und Wege, Gewerbe und Handel, Landwirtschaft, F orst, Jagd, Münzen, Maße und Gewichte, Schule und Kirche, Auswanderung, Erbschaften, Fleischbeschau.
1127 Akten (28,5 lfd.m)
Bestand
Dehlinger: Württembergs Staatswesen, Kohlhammer-Verlag Stuttgart 1951
Das Königreich Württemberg Band 2, hrsg. vom Statistischen Landesamt, W. Kohlhammer-Verlag Stuttgart 1905
Württembergischer Landeskalender für 1942, Kohlhammer-Verlag Stuttgart
Das Königreich Württemberg Band 2, hrsg. vom Statistischen Landesamt, W. Kohlhammer-Verlag Stuttgart 1905
Württembergischer Landeskalender für 1942, Kohlhammer-Verlag Stuttgart
Tuttlingen TUT; Landratsamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ