Hans Schletz, Bürger zu Hall, belehnt zu Erblehen den Heinz Teuber (Tuber) von Tüngental mit dem Hof zu Hohenstein und allen Bergen und Hölzern an der Bühler ohne die Au mit der Auflage, eine Gült von 1 1/2 Gulden rheinisch, je 9 Scheffel Korn, Dinkel und Hafer Haller Meß, 200 Eiern, 26 Käsen, 4 Herbsthühnern, 2 Fastnachtshühnern und für den Dienst 1/2 Gulden und bei Fall 1 Hauptrecht zu entrichten, den Hof nicht zu zertrennen und auf ihm sesshaft zu sein. Kann der Inhaber wegen Krankheit oder Armut und gerichtlich festgestellter Vernachlässigung (unbau) den Hof nicht verdienen, muß er ihn räumen, 1 Fuder Heu und alles Stroh auf ihm lassen und zur Aufgabe 10 Gulden rheinisch entrichten. Der Aussteller verpflichtet sich, für Haus und Scheuer benötigtes Zimmerholz aus der Au zu stellen.