Satzungen des Amtes St. Mauritz
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Mauritz, 358
Mauritz Amtsarchiv St. Mauritz
Amtsarchiv St. Mauritz >> 01. Hauptamt >> 01.03 Satzung
1959 - 1973
Enthält: enthält: - Satzung des Schulverbandes Wolbeck-Angelmodde vom 2.7.1968 - Hauptsatzung des Amtes St. Mauritz vom 14.12.1971 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Desinfektionen im Amt St. Mauritz vom 14.12.1971 - Verordnung über Werbeeinrichtungen im Gebiet des Amtes St. Mauritz vom 21.12.1959 - Ordnungsbehördliche Verordnung über die Vereinfachung der Meldung beim Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinden Amelsbüren, Handorf, Hiltrup und Sankt Mauritz vom 22.11.1962 - Verordnung über den Beginn der Sperrstunde in den Gast- und Schankwirtschaften im Amtsbezirk Sankt Mauritz vom 13.12.1963 - Ordnungsbehördliche Verordnung über die allgemeinen Ausnahmen von der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Amtsbezirk Sankt Mauritz vom 7.6.1973 - Verordnung über die Lärmbekämpfung im Amtsbezirk Sankt Mauritz vom 13.12.1963 - Verordnung über das Verbot des Badens, Lagerns, Zeltens und des Betretens von Eisflächen im Gebiet des Amtes Sankt Mauritz vom 16.5.1968 - Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz vor Verunreiniungen und über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung im Gebiet des Amtes Sankt Mauritz vom 26.7.1971 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte im Amt Sankt Mauritz vom 14.12.1971 - Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Sankt Mauritz vom 14.12.1971
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:44 MEZ