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Der Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken Johannes von Giech vidimiert auf Bitte des Priors des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold Gunther zwei Urkunden: - Eine Urkunde des Wilhelm von Seinsheim vom 21. Juni 1430 über ein Zeugenverhör in Veitshöchheim [vgl. eigenes Regest]. - Eine Urkunde des Hofmeisters Georg von Bebenburg und des Marschalls Weiprecht Kottner vom 22. Juli 1430 über die Beilegung eines Streits zwischen dem Kloster St. Stephan und Eitel Martin [vgl. Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 358]. Auf Bitte des Priors erklären die Ritter im Landgericht beide Urkunden für rechtskräftig. Der geben ist am mitwochen nach Assumpcionis Marie 1430. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Der Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken Johannes von Giech vidimiert auf Bitte des Priors des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold Gunther zwei Urkunden: - Eine Urkunde des Wilhelm von Seinsheim vom 21. Juni 1430 über ein Zeugenverhör in Veitshöchheim [vgl. eigenes Regest]. - Eine Urkunde des Hofmeisters Georg von Bebenburg und des Marschalls Weiprecht Kottner vom 22. Juli 1430 über die Beilegung eines Streits zwischen dem Kloster St. Stephan und Eitel Martin [vgl. Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 358]. Auf Bitte des Priors erklären die Ritter im Landgericht beide Urkunden für rechtskräftig. Der geben ist am mitwochen nach Assumpcionis Marie 1430. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Kloster St. Stephan
Der Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken Johannes von Giech vidimiert auf Bitte des Priors des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold Gunther zwei Urkunden: - Eine Urkunde des Wilhelm von Seinsheim vom 21. Juni 1430 über ein Zeugenverhör in Veitshöchheim [vgl. eigenes Regest]. - Eine Urkunde des Hofmeisters Georg von Bebenburg und des Marschalls Weiprecht Kottner vom 22. Juli 1430 über die Beilegung eines Streits zwischen dem Kloster St. Stephan und Eitel Martin [vgl. Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 358]. Auf Bitte des Priors erklären die Ritter im Landgericht beide Urkunden für rechtskräftig. Der geben ist am mitwochen nach Assumpcionis Marie 1430. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 359
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 215b
Registratursignatur/AZ: 16 (16. Jh.); 505 (18. Jh.); M viii (18. Jh.); V n 7 g (18. Jh.); No. 3 (18. Jh.); L 8 D 1 N 53 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1430 August 16
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Landrichter mit dem Landgerichtssiegel; an Pergamentstreifen anhängend, besch.
Überlieferung: Original
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 648 S. 335f. bzw. 646 S. 332ff. u. 647 S. 334f. (Inserte) Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 467, 468
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (15. u. 18. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Giech, Johannes von, Würzburg, Domherr und Landrichter
Gunther, Berthold, Würzburg, Kloster St. Stephan, Prior
Seinsheim, Wilhelm von
Bebenburg, Georg von, Würzburg, Bischof, Hofmeister
Kottner, Weiprecht, Würzburg, Bischof, Marschall
Brunn, Johannes von, Würzburg, Bischof
Klinkhart, Gerhard, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Martin, Eitel
Schenk von Erbach, Dietrich, Würzburg, Domherr
Reite, Peter, Veitshöchheim
Swicker, Heinrich d. Ä., Veitshöchheim
Swicker, Heinrich, Veitshöchheim
Gerung, Eberhard, Veitshöchheim
Gerung, Michael, Veitshöchheim
Klemme, Friedrich, Veitshöchheim
Wise, Johannes, Veitshöchheim
Speckhart, Johannes, Veitshöchheim
Speckhart, Heinrich, Veitshöchheim
Wernher, Johannes, Veitshöchheim
Renner, Johannes, Veitshöchheim
Schwab, Johannes, Veitshöchheim
Grosse, Johannes, Veitshöchheim
Eschrich, Heinrich, Veitshöchheim
Gebe, Johannes d. Ä., Veitshöchheim
Korner, Johannes, Veitshöchheim
Korner, Heinrich, Veitshöchheim
Reuter, Johannes, Veitshöchheim
Gertner, Johannes, Veitshöchheim
Unckel, Ecke, Veitshöchheim
Reinstein, von
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.