Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Johannes, Sohn des Jeckelin gen. Andres zu Renchen, dass er der Johanniter-Kommende Grünenwörth zu Straßburg von 3 Tagwan Matten zu Renchen eine jährliche Erbpacht von 4 Schilling Straßburger Pfennigen und 2 Kapaunen zu zahlen schuldig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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