fol. 43. Verleihung des Kaufhauses durch den Rat an Hans Side, Hensel Hertrich, Engel Hertrich und Hans Koch am "Symmelmarckt" um 1225 fl. auf zwei Jahre nach Ausweis der Nottel; frei vom Kaufhausgeld ist lediglich, was Herzog Ludwig, Herzog Steffan, Herzog Otto und der Bischof von Speyer für ihren Küchengebrauch kaufen, sowie der Bedarf der Pfaffen, ausgenommen die Klöster. Die Pachtsumme ist in Vierteljahresraten von 153 fl. 1/2 Ort zu zahlen. Die Beständer verpflichten sich, nichts in dem Kaufhaus zum Wiederverkauf zu kaufen, eher solche "Kaufmannschaft" in die Zünfte verkündet ist und sie sonst niemand kaufen wolle. Gewinn und Verlust sind vierzehn Tage vor Ausgang des Beständnisses auf den Eid auszusagen. fol. 43v. Kaufhaus-Nottel: Abgabe von Waren, die im Kaufhaus ge- und verkauft werden, von Käufern und Verkäufern zu entrichten. Es sind genannt: Tonnen Heringe und Rheinfische, Tonnen Belchen, Stockfische je 100, Halbfische, "Stro" Bückinge; die gleichen Fischsorten in "Körben", Eisen pro Pfund; Salz in Scheiben; schwäbisches Salz, Rheinsalz, Blei und Hanf pro Zentner; Röte (Krapp), Zwiebelsamen, Anis, Feldkümmel, Klee, Ruchfuß, wilder Safran pro Zentner; Senf, Maglei, Hirse, Rübsamen pro Achtel; Öl pro Tonne; Bachenfleisch, Butter, "Smer", Unschlitt pro Zentner; Barchent pro "fardel"; Wachs pro Zentner, Pfeffer und Ingwer pro Zentner; Safran pro Pfund; Zwilch pro Stück; Leinen pro Elle; Knoblauch pro karch oder Wagen; (Fortsetzung fol. 52!).

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Stadtarchiv Speyer
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