Kurfürst Philipp von der Pfalz befreit mit Zustimmung der Stadt Bretten dem Goldschmied Peter Borschner, der von Pforzheim nach Bretten gezogen ist, seine mitgebrachte Fahrhabe und Güter im Wert von 150 Gulden von Atzung, Schatzung, Fron-, Wach-, Hut-, und Reisdienst und anderen Beschwerungen. Für dieses Hab und Gut soll er dem Pfalzgrafen und der Stadt nichts schuldig oder pflichtig sein. Wenn Peter weitere bedepflichtige Güter erwirbt, sollen auf diesen die üblichen Dienstbarkeiten lasten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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