Mülhanns d. J., von Göppingen, gefangen, weil er sich den Wiedertäufern angeschlossen, durch Unterricht und Unterweisung guter Freunde aber von seinem Irrtum befreit, widerruft diesen hiermit öffentlich, wird in Ansehnung dieses Widerrufs und nach Fürbitten vieler Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich von nun an der christlichen Kirche zu unterwerfen, seine Atzung und sonstige Kosten zu bezahlen, stellt 5 Bürgen und schwört U. - Bürgen mit insgesamt 400 fl: Michell Kübler d.A., Änlin, Müljörg, kaiserlicher Hunervogt, Mülhanß, Ludwig Schwartz und Hans Abelin, Vettern und Schwäger zu Göppingen. Scharfe Sanktion: Bei Übertretung dieser Urfehde soll der Täter ohne weiteres wegen des alten und neuen Verschuldens vom Nachrichter mit dem Schwert hingerichtet werden.